Pflegehilfsmittel
Ihr qualifiziertes Sanitätshaus – Beratung für
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel
Sie benötigen Hilfe bei der Beantragung der Pflegehilfsmittel?
Kein Problem!
Füllen Sie einfach unseren Antrag aus oder kommen Sie vorbei und wir erledigen das gemeinsam mit Ihnen.
Sichern Sie sich Ihre zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 € pro Monat.
Die Pflegekasse trägt in dem Fall die Kosten.
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel
im Wert von 40 € pro Monat ab Pflegegrad 1.
Wir liefern Ihnen ausschließlich hochwertige Markenprodukte.
Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Schutzschürzen und vieles mehr.
Lassen Sie sich jetzt von uns beraten!
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel
Ihr Service für die häusliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.
Unser oberstes Ziel ist, die Menschen bei der häuslichen Pflege zu entlasten und eine größtmögliche Unterstützung im Pflegealltag zu sein.
Liegt bei Ihnen oder einem Angehörigen ein Pflegegrad vor?
Dann besteht gemäß Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) ein Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 € pro Monat. Die Pflegekasse trägt in dem Fall die Kosten.
Füllen Sie einfach den Antrag aus und wir beantragen für Sie Ihre zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel. Nach Bewilligung können Sie dann Ihre Produkte, wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz (u.a. FFP2-Masken), Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen zur optimalen Versorgung in der häuslichen Pflege direkt bei uns im Sanitätshaus abholen.
Laden Sie sich hier gleich den Antrag zum Ausfüllen herunter und lassen Sie ihn uns unterschrieben zukommen. Wir veranlassen dann den Rest!
Weiterführende Information zum Thema „Pflegehilfsmittel“ erhalten Sie auf der relevanten Unterseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Jetzt individuell beraten lassen!
Kontaktieren Sie gerne über das nachfolgende Formular.
Wir sind für Sie da!
Pflegegrade und die Beantragung
– hier eine kleine Hilfestellung
Bitte seien Sie nicht irritiert!
Die “Pflegestufen” von früher heißen nun “Pflegegrade” und es gehen einige Veränderungen damit einher. Erwähnenswert ist jedoch dabei, dass durch die Umstellung niemand schlechter dasteht als vorher. Im Gegenteil, viele Pflegebedürftige profitieren sogar von den neuen Pflegegraden.
Die Festlegung der Pflegebedürftigkeit in eine bestimmte Pflegestufe ist etwas umfangreicher. Früher zählte vor allem der Pflegeaufwand, der in Pflegeminuten gemessen wurde. Heute wird auf die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen abgezielt.
Es gibt hier bei Einiges zu bedenken. Weiterführende Information erhalten Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.